Elektromobilität im Linienverkehr
Elektromobilität im Linienverkehr – Klimaschutz im ÖPNV
Die Themen Klimaschutz und Verkehrswende werden in Baden-Württemberg ernst genommen. Bis 2030 soll eine Verdoppelung der Nachfrage im öffentlichen Verkehr erfolgen.
Der ÖPNV nimmt hierbei eine besondere Rolle ein. Nicht nur eine Verbesserung des Verkehrsangebotes ist Teil der Klimaschutzstrategie, vor allem gilt es bei der Beschaffung von Fahrzeugen auf klimafreundliche Antriebe zu setzen und die Abgasproblematiken innerhalb von Kommunen durch saubere Fahrzeugantriebe zu lösen.
Die neue EU-Richtlinie 2019/1161 (Clean Vehicle Directive) sieht zudem eine Quotenregelung bei der Beschaffung von sauberen (Plug-in-Hybrid, reine Biokraftstoffe, synthetische und paraffinische Kraftstoffe, Erdgas sowie Flüssiggas) und emissionsfreien Fahrzeugen (Elektroantrieb und Brennstoffzelle) vor.
Für die Umsetzung der Klimastrategie stellt das Land Fördermittel zur Beschaffung von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb oder Brennstoffzellenantrieb bereit. Neben den Fahrzeugen wird außerdem die dazugehörige Infrastruktur, wie Ladestationen oder Werkstattkapazitäten, gefördert. Insgesamt stehen den antragsberechtigten Nahverkehrsunternehmen (Voraussetzung ist der Betrieb von Linienverkehren), Bürgerbusvereinen, Kommunen und Landkreise Gelder in Höhe von 25,2 Millionen Euro zur Verfügung. Diese können im Rahmen der Busförderung und des LGVFG-Programms beim Land beantragt werden.
Wir beraten Sie
Wenn Sie ein Verkehrsunternehmen sind, dann sind Sie gefordert, entsprechende Rahmenbedingungen bei der Teilnahme an den Verkehrsausschreibungen zu berücksichtigen. Dies bedeutet: Als Verkehrsunternehmen müssen Sie sich zwangläufig für die operative Umsetzung mit Fragestellungen zur richtigen Fahrzeug- und Batterietechnikwahl, Fördermöglichkeiten, der Ladeinfrastruktur sowie der Instandhaltung auseinandersetzen. Gerne begleiten wir Sie als kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragestellungen zu alternativen Fahrzeugantrieben bei Linienbussen.