Autonomes Fahren
Autonomes Fahren stellt den öffentlichen Verkehr vor zahlreiche neue Herausforderungen und Möglichkeiten. Neben Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen verspricht die Technologie auch Verbesserungen in puncto Sicherheit und Komfort. Mit der im Jahr 2022 in Kraft getretenen Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV) hat der Gesetzgeber einen Rechtsrahmen geschaffen, damit autonome Kraftfahrzeuge ab Stufe 4 in einem örtlich begrenzten Betriebsbereich im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb fahren können. Stufe 4 bedeutet, dass das System im ÖV-Betrieb auf spezifischen Linien oder in einem spezifischen Bediengebiet die Fahraufgabe automatisch bewältigen kann und durch die Leitstelle fakultativ unterstützt wird.
Dadurch ergeben sich unter anderem folgende Einsatzszenarien:
- die Beförderung von Personen und/oder Gütern auf der ersten oder letzten Meile
- nachfrageorientierte Verkehrsangebote in Randzeiten im ländlichen Raum
- Shuttle-Verkehre im Linien- oder On-Demand-Betrieb
Im Rahmen von Machbarkeitsstudien und Durchführungs-/Betriebskonzepten beraten wir Sie gerne bei der Einführung von autonomen Systemen. Dazu gehören die Auswahl geeigneter Fahrzeugtechnologien, einschließlich Sensoren, Steuerungssystemen und Softwarelösungen sowie geeigneten Streckenführungen und etwaigen Infrastrukturanpassungen. Zusätzlich bieten wir regulatorische und rechtliche Beratung sowie die Erstellung von Geschäfts- und Finanzierungsmodellen. Dabei unterstützen wir Sie bei der Identifikation von Fördermitteln, Zuschüssen und Partnerschaften, um Pilot- und Entwicklungsprojekte zu realisieren und autonome Fahrzeuge in das öffentliche Verkehrsnetz zu integrieren.
